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Grundsteuer 2024

Zuständig

Hebesätze:

  • Grundsteuer "A":  500%
  • Grundsteuer "B":  500%

Diese Steuer wird quartalsweise eingehoben, jeweils fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert.