Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ausstellung der ID-Austria ausschließlich in der eigenen Gemeinde erfolgt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
ID-Austria - Was ist das?
ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handysignatur und Bürgerkarte. Die ID Austria dient zum Nachweis Ihrer eindeutigen Identität sowie der Echtheit Ihrer Eingaben im Internet.
Sie ist daher Ihr Ausweisdokument und Ihre Unterschrift im Internet.
Mit der ID Austria erstellen Sie eine sichere elektronische Signatur, die von der Behörde wie Ihre eigenhändige Unterschrift anerkannt wird. Sie ermöglicht rund um die Uhr eine bequeme elektronische Abwicklung von Verfahren und kann für die Erledigung von Amtswegen verwendet werden.
So kommen Sie zur Ihrer ID Austria
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten die ID Austria bei der Passbehörde der Gemeinde in der sie den Hauptwohnsitz oder einen weiteren Wohnsitz haben.
Auslandsösterreicher können sich für die Registrierung der ID Austria an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde (z.B. Österreichisches Generalkonsulat München) oder während eines Inlandsaufenthalts an eine Bezirksverwaltungsbehörde, Landespolizeidirektion oder Finanzamtsdienststelle wenden.
Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen beantragen.
Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via Magistrat, Gemeinde, Finanz-Online) ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Sie können einfach per App „Digitales Amt“ auf ID Austria umsteigen. Wenn Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Besuch bei einer Behörde zur Identitätsfeststellung erforderlich.
Das brauchen Sie für die Registrierung
Für die Registrierung und Nutzung der ID Austria-Services ist ein Mobilgerät mit Fingerprint bzw. Face ID-Funktion notwendig.
Personen ab dem 14. vollendeten Lebensjahr können ihren elektronischen Identitätsnachweis beantragen.
Vereinbaren Sie mit der für Sie zuständigen Behörde einen Termin und bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis sowie ein neu ausgestelltes Passbild (nicht älter als 6 Monate) mit. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Frau Helga Krabath unter der Telefonnummer: 06247/8205-14 oder per E-Mail: meldeamt@grossgmain.at zur Verfügung.