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Besondere Nächtigungsabgabe 2026 (Zweitwohnsitze)

Zuständig

 Tourismusbetrieb: 

  • Ortstaxe: € 1,00 (bis 30.06.2026)
  • Ortstaxe: € 2,00 (ab 01.07.2026)
  • Tourismusförderungsbeitrag: € 0,05

 

Diese Gebühr wird bei Tourismusgästen pro Person und Nacht eingehoben. Behinderte Personen, Begleitpersonen von Behinderten, Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Arbeiter (Berufstätige) ab einer Aufenthaltszeit von 14 Tagen, sind von diesen Abgaben befreit.

Die Gebühr ist jeweils am letzten Tag des darauffolgenden Monats zur Zahlung fällig.

 

Besondere Nächtigungsabgabe:

  • Besondere Nächtigungsabgabe (bis 40m²) Wohnnutzfläche:                   € 260,00
  • Besondere Nächtigungsabgabe (40m² bis 70m²) Wohnnutzfläche:        €     455,00
  • Besondere Nächtigungsabgabe (70m² bis 100m²) Wohnnutzfläche:      €     650,00
  • Besondere Nächtigungsabgabe (100m² bis 130m²) Wohnnutzfläche:    €      845,00
  • Besondere Nächtigungsabgabe (130m² bis 160m²) Wohnnutzfläche:     €   1.040,00
  • Besondere Nächtigungsabgabe (160m² bis 190m²) Wohnnutzfläche:     €    1.235,00
  • Besondere Nächtigungsabgabe (190m² bis 220m²) Wohnnutzfläche:    €    1.430,00
  • Besondere Nächtigungsabgabe (über 220m²) Wohnnutzfläche:              €     1.625,00


Zuschlag zur besonderen Nächtigungspauschale:

  • Zuschlag zur besonderen Nächtigungspauschale (bis 40m²) Wohnnutzfläche:                   €    130,00
  • Zuschlag zur besonderen Nächtigungspauschale (40m² bis 70m²) Wohnnutzfläche:        €    225,00
  • Zuschlag zur besonderen Nächtigungspauschale (70m² bis 100m²) Wohnnutzfläche:      €    325,00
  • Zuschlag zur besonderen Nächtigungspauschale (100m² bis 130m²) Wohnnutzfläche:     €   420,00
  • Zuschlag zur besonderen Nächtigungspauschale (130m² bis 160m²) Wohnnutzfläche:     €    520,00
  • Zuschlag zur besonderen Nächtigungspauschale (160m² bis 190m²) Wohnnutzfläche:     €     615,00
  • Zuschlag zur besonderen Nächtigungspauschale (190m² bis 220m²) Wohnnutzfläche:     €     715,00
  • Zuschlag zur besonderen Nächtigungspauschale (über 220m²) Wohnnutzfläche:               €    810,00

 

Diese Gebühr wird bei jenen Einwohnern der Gemeinde eingehoben, welche den Zweitwohnsitz haben.

Dieser Betrag wird einmal im Jahr rückwirkend, fällig jeweils am 15. Februar jeden Jahres, eingehoben.


Alle Beträge inklusive Mehrwertsteuer!