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Ortstaxe 2023

Zuständig

 Tourismusbetrieb: 

  • Ortstaxe: € 1,00
  • Tourismusförderungsbeitrag: € 0,05

 

Diese Gebühr wird bei Tourismusgästen pro Person und Nacht eingehoben. Behinderte Personen, Begleitpersonen von Behinderten, Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Arbeiter (Berufstätige) ab einer Aufenthaltszeit von 14 Tagen, sind von diesen Abgaben befreit.

Die Gebühr ist jeweils am letzten Tag des darauffolgenden Monats zur Zahlung fällig.

 

Pauschale (besondere) Ortstaxe:

  • Ortstaxe bis 40m² Wohnnutzfläche: € 200,00
  • Ortstaxe ab 40m² Wohnnutzfläche: € 260,00
  • Ortstaxe ab 70m² Wohnnutzfläche: € 300,00
  • Ortstaxe ab 100m² Wohnnutzfläche: € 360,00
  • Ortstaxe ab 130m² Wohnnutzfläche: € 380,00

Zuschlag zur pauschalen (besonderen) Ortstaxe:

  • Zuschlag zur besonderen Ortstaxe bis 40m² Wohnnutzfläche: €  60,00
  • Zuschlag zur besonderen Ortstaxe ab 40m² Wohnnutzfläche: €  78,00
  • Zuschlag zur besonderen Ortstaxe ab 70m² Wohnnutzfläche: €  90,00
  • Zuschlag zur besonderen Ortstaxe ab 100m² Wohnnutzfläche: €  108,00
  • Zuschlag zur besonderen Ortstaxe ab 130m² Wohnnutzfläche: €  114,00

 

Diese Gebühr wird bei jenen Einwohnern der Gemeinde eingehoben, welche den Zweitwohnsitz haben oder einen Besitz (Eigentum) im Gemeindegebiet, ohne dass diese Personen polizeilich gemeldet sind.

Dieser Betrag wird einmal im Jahr rückwirkend, fällig jeweils am 15. Februar jeden Jahres, eingehoben.

 

Alle Beträge inklusive Mehrwertsteuer