Für das Planungsgebiet wurde in den 1970er Jahren ein Bebauungsplan aufgestellt, in dessen südlichem Teil Bauflächen für die Bebauung vorgegeben wurden. Durch Teilung und Verkauf wurde im Zusammenhang mit dieser Festlegung die Bebauung einer Teilfläche verunmöglicht. Im Sinne der Raumordnungsziele und Grundsätze, insbesondere der haushälterischen und nachhaltigen Nutzung von Grund und Boden und des sparsamen Umgangs mit Bauland wird mit der gegenständlichen Änderung diese Einschränkung aufgehoben. Gleichzeitig werden die Vorgaben des Baudichtenkonzepts aus dem Jahr 1998 wie bisher angewendet. Nicht mehr zeitgemäße Festlegungen (z.B. betreffend die architektonische Gestaltung) werden nicht übernommen.
Folgende Dateien stehen als Download zur Verfügung:
Kundmachung Entwurfsauflage Am Sonnenlehen
Entwurf Textteil Am Sonnenlehen
Entwurf Planteil Am Sonnenlehen